Digitaler Produktpass für Batterien (Batteriepass)

Pflicht ab 2027 – Anforderungen, Fristen & Umsetzung nach EU 2023/1542

TL;DR – Kurzgefasst:

  • Pflicht ab: 18. Februar 2027 (EU 2023/1542)
  • Betroffen sind: Hersteller, Importeure, Inverkehrbringer, Händler (teilweise auch Online-Marktplätze)
  • Gilt für: Industrie-, LMT- und viele EV-Batterien
  • Kernpflichten: Digitaler Batteriepass vorhanden + eindeutige ID + Pflichtdaten zu Technik, Nachhaltigkeit & Recycling + elektronisch und maschinenlesbar zugänglich (z. B. QR-Code)

Warum betrifft der DPP die Batteriebranche?

Batterien sind zentral für Elektromobilität, erneuerbare Energien und digitale Geräte – gleichzeitig enthalten sie kritische Rohstoffe wie Lithium, Nickel, Kobalt oder Graphit.

Herausforderungen der Branche:

  • Globale Lieferketten mit komplexer Rohstoffherkunft
  • Hohe Anforderungen an Sicherheit & Recycling
  • Transparenz über CO₂-Fußabdruck und Materialanteile
  • Second-Life- und Rücknahmesysteme

Der digitale Produktpass für Batterien schafft hier standardisierte, digitale Transparenz über den gesamten Lebenszyklus – von der Herstellung bis zum Recycling.

Wer ist genau betroffen?

Pflichten ergeben sich aus der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542.

Betroffen sind insbesondere:

  • Hersteller
  • Importeure
  • Inverkehrbringer
  • Händler (z. B. hinsichtlich Zugänglichmachung)
  • Teilweise Online-Marktplätze

Kurz gesagt: Wer Batterien in der EU auf den Markt bringt, trägt Verantwortung.

Welche Batterien sind betroffen?

Der Batteriepass ist verpflichtend für:

  • Industriebatterien (ab 2 kWh)
  • Batterien für Elektrofahrzeuge (EV)
  • LMT-Batterien (z. B. E-Bikes, E-Scooter)

Kleine Gerätebatterien (z. B. Knopfzellen) sind derzeit nicht im gleichen Umfang umfasst.

Welche DPP-Pflichten gelten für Batterien?

Kurzübersicht

Kurz gesagt müssen Unternehmen folgendes sicherstellen:

  • Bereitstellung eines digitalen Batteriepasses für betroffene Batterien
  • Vergabe einer eindeutigen Batterie-ID (Unique Identifier)
  • Hinterlegung gesetzlich definierter Produkt-, Nachhaltigkeits- und Lebenszyklusdaten
  • Elektronischer, maschinenlesbarer Zugang zum Pass (z. B. QR-Code)
  • Sicherstellung, dass die Daten aktuell, korrekt und standardisiert sind
  • Einhaltung als Voraussetzung für das Inverkehrbringen in der EU

Rechtsgrundlage

  • EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542
  • Ergänzende technische Vorgaben (Sekundärrecht)

Typische Pflichten

  • Vergabe einer eindeutigen Batterie-ID (Unique Identifier)
  • Bereitstellung eines elektronischen Zugangs (z. B. QR-Code)
  • Sicherstellung von strukturierten, maschinenlesbaren und aktuellen Daten
  • Pflege der Informationen über den gesamten Lebenszyklus
  • Bereitstellung bestimmter Daten für Marktüberwachungsbehörden
  • Einholung relevanter Lieferketten- und Nachhaltigkeitsdaten von Zulieferern

Welche Daten muss der Produktpass enthalten?

Mindestdaten (Bare Minimum)

  • Eindeutige Batterie-ID (Unique Identifier)
  • Hersteller / Inverkehrbringer
  • Batterietyp (EV, Industrie, LMT)
  • Chemische Zusammensetzung
  • Nennkapazität und Leistung
  • CO₂-Fußabdruck (gemäß Vorgaben)
  • Anteil recycelter Materialien
  • Sicherheits- und Nutzungshinweise
  • Informationen zu Demontage, Ersatzteile und Recycling
  • EU-Konformitäts­zeichen und die Hersteller-Erklärung

Empfohlene Zusatzdaten (Mehrwert & Sicherheit)

  • Detaillierte Lieferkettenherkunft der Rohstoffe
  • ESG- und Nachhaltigkeitskennzahlen über Mindestanforderungen hinaus
  • Reparaturleitfäden und Ersatzteilinformationen
  • Second-Life-Eignung
  • Wartungs- und Zustandsdaten (z. B. für Predictive Maintenance)
  • Erweiterte Materialtransparenz für Recyclingpartnern

DPP Daten-Checkliste Batterien

  • Batterie-ID
  • Hersteller- und Produktionsdaten
  • Materialzusammensetzung
  • Kapazitäts- und Leistungsdaten
  • CO₂-Emissionen der Herstellung
  • Rezyklatanteil
  • Sicherheitsinformationen
  • Reparaturfähigkeit
  • Recycling- und Rückgabesysteme
  • Dokumentation relevanter Aktualisierungen

Ab wann gilt das?

  • Das Stichdatum für den Digitalen Produktpass (DPP) im Bereich Batterien ist: 18. Februar 2027

Ab diesem Datum gilt:

  • Batterien der genannten Kategorien dürfen ohne Batteriepass nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden
  • Der digitale Produktpass ist Marktzugangsvoraussetzung
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Echte Mehrwerte eines Produktpasses für Batterien

Bare Minimum (Pflicht)

  • Erfüllung der EU-Pflicht
  • QR-Code mit Pflichtdaten
  • Lebenszyklusdaten pflegen
  • Recyclinginfos bereitstellen

Mehrwerte (Chance)

  • Wettbewerbsvorteil durch Transparenz
  • ESG-Reporting automatisieren
  • Grundlage für Predictive Maintenance
  • Enablement für Second-Life-Modelle

Typische Herausforderungen in der Batteriebranche

  • Verteilte Daten in unterschiedlichen Systemen
  • Fehlende Transparenz in der Lieferkette
  • Unterschiedliche Datenformate
  • Unvollständige Recycling- und Materialinformationen
  • Hoher Abstimmungsaufwand mit Zulieferern

Unser Lösungsvorgehen

1. Relevanz- und Betroffenheitsanalyse

2. Daten-Audit & Gap-Analyse

3. Definition der Pflicht- und Mehrwertdaten

4. Technische Architektur (ERP, PLM, PIM, Schnittstellen)

5. Implementierung des digitalen Batteriepasses

6. Governance & laufende Datenpflege

Der DPP für Batterien: rechtzeitig startklar werden

Der Digitale Produktpass funktioniert nur mit strukturierten Daten. Oft ist ein PIM-System (Product Information Management) die notwendige Voraussetzung, um Daten aus ERP und Produktion automatisiert bereitzustellen.

Wir unterstützen Sie bei dieser System-Integration.

FAQ zum DPP für Batterien

Nein. Verpflichtend ist er ab 18.02.2027 für EV-, Industrie- und LMT-Batterien mit entsprechender Kapazität.

Der Pass muss elektronisch zugänglich sein. Ein QR-Code ist die naheliegende und vorgesehene Form.

Zugriffe sind rollenbasiert geregelt (z. B. Behörden, Marktüberwachung, Endkunden).

Ja, eine eindeutige Kennung ist vorgesehen und wird in das europäische System eingebunden.