Digitaler Produktpass – Weitere Branchen im Überblick

Gebäudetransparenz, ESG-Anforderungen und Ausschreibungen effizient erfüllen.

TL;DR – Kurzgefasst:

  • Pflicht ab: voraussichtlich ab 2026 (Eisen & Stahl priorisiert im ESPR-Arbeitsplan)
  • Betroffen sind: Stahlhersteller, Weiterverarbeiter, Importeure, Bau- & Systemanbieter
  • Gilt für: Eisen- und Stahlprodukte (konkretisiert über delegierte Rechtsakte)
  • Kernpflichten: Digitaler Produktpass vorhanden + CO₂-Intensität & Recyclinganteil dokumentiert + Produktions- & Materialdaten enthalten + maschinenlesbarer Zugang (z. B. QR-Code)

Warum betrifft der DPP mehrere Branchen?

Die EU verfolgt mit dem Green Deal das Ziel einer klimaneutralen und kreislauforientierten Wirtschaft.
Der Digitale Produktpass schafft Transparenz über:

  • Materialzusammensetzung
  • CO₂-Fußabdruck
  • Reparierbarkeit
  • Recyclingfähigkeit
  • Lieferketten

Die Einführung erfolgt schrittweise über produktgruppenspezifische delegierte Rechtsakte im Rahmen der ESPR (EU 2024/1781).

Weitere DPP-relevante Branchen (Auswahl)

Neben priorisierten Produktgruppen sind perspektivisch auch folgende Branchen betroffen:

Verpackungen & Kunststoffprodukte

  • Materialarten
  • Recyclinganteile
  • Rezyklat-Nachweis

Maschinen & Industrieprodukte

  • Material- und Ersatzteilinformationen
  • Reparaturfähigkeit
  • Energieeffizienz

Automobilzulieferer

  • Materialherkunft
  • CO₂-Intensität
  • Kreislauffähigkeit von Komponenten

Haushaltsgeräte

  • Energieverbrauch
  • Ersatzteilverfügbarkeit
  • Lebensdauerangaben

Chemische Produkte (teilweise reguliert)

  • Stoffzusammensetzung
  • Sicherheits- und Umweltinformationen

Die konkrete Priorisierung hängt von Umweltwirkung, Ressourceneinsatz und Marktvolumen ab.

Typische DPP-Anforderungen (branchenübergreifend)

Unabhängig von der Branche werden voraussichtlich folgende Kernanforderungen gelten:

  • Eindeutige Produktidentifikation
  • Digitale Bereitstellung von Nachhaltigkeitsdaten
  • CO₂- oder Umweltinformationen
  • Angaben zur Reparatur und Ersatzteilen
  • Informationen zur Entsorgung oder Wiederverwertung
  • Zugriff via QR-Code oder digitalem Link

Ab wann gilt der Digitale Produktpass?

  • UESPR in Kraft seit Juli 2024
  • Battery‑Passport ab 18.02.2027
  • Erste delegierte Rechtsakte voraussichtlich ab 2027
  • Weitere Branchen folgen schrittweise bis 2030

Die konkreten Stichtage hängen von delegierten Rechtsakten je Produktgruppe ab.

Strategischer Vorteil statt reiner Compliance

Unternehmen, die frühzeitig auf DPP-Strukturen setzen, profitieren von:

  • Wettbewerbsvorteilen bei Ausschreibungen
  • Besserer ESG- und Taxonomie-Bewertung
  • Transparenter Markenpositionierung
  • Effizienter Datenstruktur für PIM, ERP & BIM
  • Reduzierter Umstellungsaufwand bei Pflicht

Der Digitale Produktpass: rechtzeitig startklar werden

Der Digitale Produktpass funktioniert nur mit strukturierten Daten. Oft ist ein PIM-System (Product Information Management) die notwendige Voraussetzung, um Daten aus ERP und Produktion automatisiert bereitzustellen.

Wir unterstützen Sie bei dieser System-Integration.