Rechte & Vorgaben beim Digitalen Produktpass

Rechtliche Grundlagen, Fristen und Compliance-Anforderungen des Digitalen Produktpasses in der EU

TL;DR – Kurzgefasst:

Der Digitale Produktpass (DPP) basiert auf der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR, EU 2024/1781). Die Einführung erfolgt schrittweise über produktgruppenspezifische Rechtsakte ab 2026/2027. Unternehmen müssen künftig definierte Produkt-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsdaten digital bereitstellen. Verstöße können zu Marktverboten, Bußgeldern und Reputationsrisiken führen.

EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR)

Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) ist seit dem 18. Juli 2024 in Kraft. Sie bildet die zentrale Rechtsgrundlage für den Digitalen Produktpass in der EU.

Ziele der ESPR:

  • Förderung der Kreislaufwirtschaft
  • Reduzierung von CO₂-Emissionen
  • Verbesserung von Reparierbarkeit und Langlebigkeit
  • Transparenz über Material- und Umweltwirkungen

Die ESPR ist eine Rahmenverordnung.
Konkrete Anforderungen für einzelne Produktgruppen werden über sogenannte delegierte Rechtsakte festgelegt.

Zeitplan & Fristen

Die Einführung des Digitalen Produktpasses erfolgt gestaffelt.


Wichtige Meilensteine:

  • 18.07.2024 – ESPR tritt in Kraft
  • 2026/2027 – Erste delegierte Rechtsakte mit konkreten DPP-Pflichten
  • Ab 2027 – Erste verpflichtende Produktgruppen (z. B. Batterien, Textilien, Elektronik)
  • Bis 2030 – Erweiterung auf weitere Branchen

Die genauen Fristen hängen von der jeweiligen Produktgruppe ab.
Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre Produkte als „priorisiert“ gelten.

Welche Daten sind Pflicht?

Die verpflichtenden DPP-Daten werden je Produktgruppe definiert.
Typischerweise umfassen sie:

Grunddaten

  • Produktidentifikation (Produkt-ID, Modell)
  • Hersteller oder Importeur
  • Produktionsstandort

Nachhaltigkeits- und Umweltinformationen

  • Materialzusammensetzung
  • CO₂-Fußabdruck oder Umweltkennzahlen
  • Recyclinganteile

Nutzungs- und Lebenszyklusinformationen

  • Reparaturhinweise
  • Ersatzteilverfügbarkeit
  • Demontage- oder Entsorgungsinformationen

Die Daten müssen:

  • über QR-Code oder digitalen Link zugänglich sein.

  • digital verfügbar
  • strukturiert und maschinenlesbar

Strafen & Risiken bei Nicht-Umsetzung

Die Durchsetzung erfolgt durch nationale Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten.

Mögliche Konsequenzen:

  • Vertriebsverbot innerhalb der EU
  • Rückruf oder Marktrücknahme
  • Bußgelder
  • Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen
  • Reputationsschäden
  • Wettbewerbsnachteile

Da der Digitale Produktpass mit ESG- und Taxonomie-Anforderungen verknüpft ist, können fehlende DPP-Daten zudem zu Finanzierungs- oder Investitionsrisiken führen.

Fazit

Der Digitale Produktpass ist keine freiwillige Initiative, sondern Teil verbindlicher EU-Regulierung.

Unternehmen sollten:

  • ihre Produktdaten strukturieren
  • Nachhaltigkeitsinformationen konsolidieren
  • Systemlandschaften vorbereiten
  • Compliance-Risiken frühzeitig bewerten

Eine rechtzeitige Umsetzung reduziert regulatorische Risiken und schafft strategische Vorteile.

Der DPP für Eisen & Stahl: rechtzeitig startklar werden

Der Digitale Produktpass funktioniert nur mit strukturierten Daten. Oft ist ein PIM-System (Product Information Management) die notwendige Voraussetzung, um Daten aus ERP und Produktion automatisiert bereitzustellen.

Wir unterstützen Sie bei dieser System-Integration.

FAQ zum DPP

Konkrete Anforderungen werden über delegierte Rechtsakte definiert. Eisen und Stahl sind als priorisierte Produktgruppe vorgesehen.

Nein. Der DPP kann verschiedene Stahlproduktgruppen betreffen – abhängig von der finalen regulatorischen Ausgestaltung.

Ja. Wer Stahlprodukte erstmals im EU-Markt in Verkehr bringt, trägt die Verantwortung.