FAQ – Digitaler Produktpass (DPP)

Antworten auf die wichtigsten Fragen und nach Themenbereichen geordnet

Der Digitale Produktpass (DPP) wird im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) schrittweise eingeführt. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu Pflichten, Umsetzung, Branchen und strategischen Vorteilen.

Grundlagen & Definition

Der Digitale Produktpass ist ein standardisiertes, digitales Datenprofil für Produkte. Er enthält Informationen zu Materialzusammensetzung, CO₂-Fußabdruck, Reparaturfähigkeit und Recycling und ist Teil der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR).

Der DPP ist ein Instrument des EU Green Deals. Ziel ist es, Transparenz in Lieferketten zu schaffen, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und nachhaltige Produkte messbar zu machen.

Die ESPR ist seit dem 18. Juli 2024 in Kraft. Konkrete Pflichten werden produktgruppenspezifisch über delegierte Rechtsakte ab 2026/2027 eingeführt. Erste verpflichtende Anwendungen werden ab 2027 erwartet.

Recht & Pflichten

Ja, sobald eine Produktgruppe über einen delegierten Rechtsakt erfasst wird. Die Einführung erfolgt schrittweise je Branche.

Je nach Produktgruppe unter anderem:

  • Produktidentifikation
  • Herstellerangaben
  • Materialzusammensetzung
  • Umwelt- und CO₂-Daten
  • Reparatur- und Entsorgungshinweise

Der Hersteller oder Importeur, der das Produkt in der EU in Verkehr bringt, ist für die Bereitstellung der DPP-Daten verantwortlich.

Mögliche Konsequenzen sind:

  • Vertriebsverbote
  • Bußgelder
  • Ausschluss von Ausschreibungen
  • Reputationsrisiken

Branchen & Betroffenheit

Im aktuellen ESPR-Arbeitsplan priorisiert sind:

  • Textilien und Bekleidung
  • Möbel (inkl. Matratzen)
  • Reifen
  • Eisen, Stahl und Aluminium (als Zwischenprodukte)

Batterien sind besonders früh betroffen, werden jedoch über eigene Batteriespezifikationen geregelt (Batteriepass) und sollten daher separat betrachtet werden.

Nein. Die Einführung erfolgt schrittweise nach Umweltrelevanz und Marktvolumen.

Eine Relevanzanalyse anhand der ESPR-Priorisierung und geplanter delegierter Rechtsakte gibt Klarheit.

Technische Umsetzung

Der Digitale Produktpass ist über einen Datenträger am Produkt, auf der Verpackung oder in Begleitunterlagen zugänglich.

Dieser Datenträger:

  • enthält eine eindeutige Kennung (Unique Identifier)
  • verlinkt auf den digitalen DPP-Datensatz
  • kann als 2D-Code (z. B. QR-Code) oder in anderer maschinenlesbarer Form (z. B. RFID) umgesetzt sein

Der Zugriff auf die Daten erfolgt über zentrale Register- oder Portalstrukturen mit rollenbasierten Berechtigungen.

Bestimmte Informationen müssen für Verbraucher oder Marktüberwachungsbehörden zugänglich sein. Der genaue Umfang hängt von der Produktgruppe ab.

Ja. In der Regel werden bestehende ERP-, PIM- oder Nachhaltigkeitsdaten erweitert und strukturiert.

Vorteile & Strategie

Nein. Neben Compliance bietet der DPP Vorteile bei ESG-Reporting, Ausschreibungen und nachhaltiger Markenpositionierung.

Ja. Unternehmen reduzieren spätere Umstellungsaufwände und sichern sich Wettbewerbsvorteile.

Ja. Strukturierte Produktdaten erleichtern Nachhaltigkeitsberichte und Investorenkommunikation.

Daten & Nachhaltigkeit

Nicht zwingend, aber häufig relevant – insbesondere bei Bauprodukten oder ESG-getriebenen Projekten.

Für viele priorisierte Produktgruppen ja, insbesondere bei emissionsintensiven Produkten.

Die genauen Fristen werden produktgruppenspezifisch definiert, häufig über mehrere Jahre hinweg.

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